Bauantrag zum Ausbau eines Mehrfamilienhauses durch Anhebung des Dachs u.a.; Bauort: Fl.Nr.290/2, Drössling; Bauherr: Herr Thomas Haggenmüller


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.10.2015 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.290/2 mit einer Größe von 1.350 m² ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Fläche für die Landwirtschaft beginnt abschließend an die östliche Gebäudewand, damit einhergehend ist der östliche Grundstücksteil als Außenbereich § 35 BauGB zu qualifizieren. Das Gebäude an sich liegt im Dorfgebiet, die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit der Umbauten am bestehenden Gebäude beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Geplant ist die Aufstockung des bestehenden Gebäudes durch Anhebung des Dachs und Erhöhung des Kniestocks von 0,20 m auf 1,535 m. Die Dachneigung des Satteldachs bleibt unverändert bei 25 Grad. Hierdurch wird das Dachgeschoss zum Vollgeschoss mit 2 Wohneinheiten.

Weiterhin ist der Ausbau des UG zum Vollgeschoss geplant. Dazu ist in allen Räumen eine lichte Raumhöhe von 2,40 m durch Vertiefung der Bodenplatte vorgesehen, damit nach Art 45 Abs.1 vorgesehen Aufenthaltsraumqualität erreicht wird. Weiterhin wird an der nördlichen und südlichen Seite des Gebäudes eine Abgrabung vorgenommen und jeweils eine Stützmauer errichtet, so dass eine ausreichende Belichtung vorhanden ist. Das UG wird zum Vollgeschoss mit 2 Wohneinheiten.

Das Erdgeschoss bleibt als Vollgeschoss mit 1 Wohneinheit im Wesentlichen erhalten.

Die im jetzigen Bestand dem Gebäude vorgelagerte Garage wird abgebrochen, anstelle dessen entsteht ein Treppenhaus mit 2,20 m x 3,61 m als zentraler Zugang zu allen Wohneinheiten. Als Ersatz ist eine Duplexgarage mit 4 Stellplätzen südlich versetzt und am Gebäude anschließend vorgesehen.

Insgesamt entsteht ein Mehrfamilienhaus mit 3 Vollgeschossen und 5 Wohneinheiten. Hierzu werden acht Stellplätze für das Bauvorhaben hergestellt und stehen dauerhaft zur Nutzung bereit. Vier vor dem Haus auf eigenem Grund und vier in der Duplexgarage. Die Anforderungen der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld sind damit erfüllt.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die vorhandene Bebauung der näheren Umgebung ein. Die neue Firsthöhe beträgt 6,88 ab OKKFB = Straßenniveau + 0,12 m (entspricht also 7,00m sichtbar ab Straßenniveau). Die Wandhöhen betragen bergseitig ab natürlichem Gelände 4,52 m und talseitig 7,00 m. Es handelt sich um ein Hanggrundstück.

Das Gebäude Drozzastraße 3, Fl.Nr.325/3 weist eine Firsthöhe im Quergiebel von 9,40 m ab natürlichem Niveau, in etwa Straßenniveau auf. Die Wandhöhe beträgt im Quergiebel maximal 7,25 m.

Die Anzahl der Vollgeschosse richtet sich zwar grundsätzlich nach der umgebenden Bebauung. Allerdings ist eine differenzierte Beurteilung nötig, unter Einbeziehung der nach außen tretenden Erscheinung des Baukörpers, so dass die Anzahl der Vollgeschosse als Zulassungsmerkmal hinter der Höhe der baulichen Anlage, auch unter Bezug auf die Belange des Ortsbildes und der Gestaltung zurücktritt. Da vorliegend die Firsthöhe und Wandhöhe hinter dem Bestandsbau Drozzastraße 3 zurück bleibt und insgesamt eine abfallende Geländesituation vorliegt, fügt sich das Bauvorhaben auch mit 3 Vollgeschossen ein.

Die Abstandsflächen werden auf dem Grundstück eingehalten.

Anlagen:

  • Lageplan Bestand (M 1:1000)
  • Lageplan Bauantrag (M 1:1000)
  • Grundrisse, Ansichten, Schnitte
  • Anschreiben Architekt mit Bezugsfällen

Datenstand vom 29.09.2015 16:42 Uhr