Technikpauschale; Änderung der Gemeindeverfassungsrechtssatzung - GVRS
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Bereits in der Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Amtszeit 2014 – 2020 wurde geregelt, dass Einladungen und Unterlagen zu den Sitzungen der Gremien auch in elektronischer Form erfolgen kann (§§ 4, 24, 25 GeschO). Schon seit Januar 2015 wurden die Sitzungsunterlagen sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form versandt.
Ab 2016 werden die Sitzungsunterlagen nur noch in elektronischer Form versendet. Der finanzielle Mehraufwand für die Inanspruchnahme eigener Infrastruktur kann über eine sogenannte „Technikpauschale“ abgegolten werden. Dies ist in der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht – GVRS“ festzulegen (Anlage). Die Verwaltung schlägt eine monatliche Pauschale in Höhe von 20 € vor.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 GVRS wäre folgender Satz 2 einzufügen:
„Für die Nutzung des Ratsinformationssystems und den Verzicht auf postalische Zustellung von Ladungen, Beschlussvorlagen und sonstigen Unterlagen wird eine monatliche Technikpauschale für die Inanspruchnahme eigener Infrastruktur in Höhe von 20 € gewährt.“ Diese Regelung soll ab Januar 2016 gelten.
Beschluss
In der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht – GVRS“ wird nach § 3 Abs. 2 Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt (Anlage):
„Für die Nutzung des Ratsinformationssystems und den Verzicht auf postalische Zustellung von Ladungen, Beschlussvorlagen und sonstigen Unterlagen wird eine monatliche Technikpauschale für die Inanspruchnahme eigener Infrastruktur in Höhe von 20 € gewährt.“
Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.07.2018 09:01 Uhr