3. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Riedel", Gemarkung Hechendorf; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö 7

Sach- und Rechtslage

In der Grundschule am Pilsensee im Ortsteil Hechendorf sind neben den Schulräumen auch ein Kinderhort und die Mittagsbetreuung im südlichen Gebäudeteil untergebracht. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Kapazitäten des Kinderhorts kurz- bis mittelfristig nicht mehr ausreichen, so dass eine Erweiterung der Räumlichkeiten erforderlich wird.

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „An der Riedel“ (2. Änderung) sind keine ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten im südlichen Bereich des Grundschulgebäudes vorgesehen. Für die Errichtung eines Anbaus zur Unterbringung zusätzlicher Räume ist daher eine Vergrößerung des Baufeldes und ggf. eine geringfügige Anhebung der maximal überbaubaren Grundfläche erforderlich. Abgesehen hiervon wären voraussichtlich keine weiteren grundlegenden Änderungen des Bebauungsplanes notwendig.

Der vorgeschlagene Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Riedel“ umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 529, Gemarkung Hechendorf (siehe Anlage).  

Die Änderung des Bebauungsplanes kann aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt und im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird die Verfahrensdauer reduziert, da von der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Die Eingriffsregelung wird ebenfalls ausgesetzt, da zu erwartende Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Riedel“, Gemarkung Hechendorf, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:01 Uhr