Bericht über die Klimaschutzwerkstätte des Landkreises Starnberg vom 13.11.2015 und die daraus folgenden Konsequenzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö 10

Sach- und Rechtslage

Am 13.11.2015 fand im Landratsamt Starnberg eine Klimaschutzwerkstätte für die Gemeinden statt. 2005 wurde durch den Kreistag ein Energiewendebeschluss, die Region bis zum Jahre 2035 vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen, gefasst. 2015 wurde hierzu ein Energiebericht verfasst. Die aktuelle Zwischenbilanz des Energieberichts zeigt deutlich auf: auch wenn der richtige Weg eingeschlagen wurde, geht die Umsetzung der Energiewende in den Starnberger Gemeinden nur sehr langsam voran. Dass dies nicht nur an den gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene liegt, zeigen Positiv-Beispiele aus benachbarten Regionen mit vergleichbaren natürlichen und finanziellen Voraussetzungen. Es bleibt daher die zentrale Fragestellung: Wie soll der „Starnberger Weg“ durch die Energiewende aussehen und wie wird dieser umgesetzt?

Zur Klärung dieser Frage hat der Kreistag im Mai beschlossen, im Rahmen einer so genannten Klimaschutzwerkstatt die Diskussion mit den wichtigsten gesellschaftlichen Gruppierungen zu suchen und mehr Verbindlichkeiten im Zuge der Energiewende zu schaffen. Hierzu wurden ausgewählte Vertreter aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft & Gewerbe, Kirchen, Umweltschutz, Energieversorgung, Verbänden und weiteren gesellschaftlichen Themenfeldern zu dieser Veranstaltung eingeladen. Da Klimaschutz ein gesamtgesellschaftliches Thema darstellt, sollen sich auch möglichst alle Bereiche der Gesellschaft an der Klimaschutzwerkstatt beteiligen und ihre
Ideen einbringen.

Herr Dr. Gasser war als Vertreter der Gemeinde Seefeld vor Ort.
In dieser Klimaschutzwerkstätte wurde folgend ein so genannter „Klima-Pakt“ beschlossen:

Klima-Pakt
Präambel (zitiert nach Kreistagsbeschluss zur Umsetzung einer Klimaschutzwerkstatt v. 18.5.15)
Die Klimaschutz- und Energiewende-Werkstatt am 13.11.2015 hatte folgende Ziele:
· Vergewisserung der Ziele aus Klimaschutzkonzept und dem Energiewendebeschluss
· Den Klimaschutz wieder ins Bewusstsein rücken
· Schaffung von mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung
· Intensivierung des Klimaschutzmanagement mit gezielten Schwerpunkten

Das heute anwesende Plenum der vom Kreistag beschlossenen Klimaschutzwerkstatt verabschiedet folgenden Klimapakt:

Der Energiewendebeschluss aus dem Jahr 2005 ist weiterhin eine wichtige Zielvorgabe. Nur mit ehrgeizigen Anstrengungen ist das Ziel zu erreichen, die Bedrohung durch den Klimawandel aufzuhalten und Bürgerinnen und Bürger vor den negativen Folgen zu schützen. Dazu ist intensives Handeln auf verschiedenen Ebenen gefordert.
Das Plenum der Klimaschutzwerkstatt empfiehlt daher
o dem Landkreis
o den einzelnen Gemeinden des Landkreises Starnberg und der Stadt Starnberg
o den Unternehmen und Gewerbetreibenden
o allen Gruppen der Zivilgesellschaft wie z. B. Verbände, Vereine, Kirchen
o allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis
sich beherzt für die Umsetzung der Energiewende und den Klimaschutz stark zu machen.

Insbesondere die politisch Verantwortlichen und die Verwaltungen der Gemeinden und der Stadt werden aufgefordert, sich dazu zu verpflichten, pro Kalenderjahr mindestens drei aus dem Katalog der heute erarbeiteten Maßnahmen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 zu beginnen und umzusetzen sowie öffentlichkeitswirksam zu begleiten. Eine davon ist möglichst durch den/die Bürgermeister/-in zur Chefsache zu machen. Zudem ist die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Landkreis bei der Umsetzung von Maßnahmen sowie beim Aufbau entsprechender Strukturen zu intensivieren. Der Klimaschutzgedanke soll fortan verstärkt bei allen Entscheidungen der politischen Gremien Berücksichtigung finden. Hierzu sind alle kommunalen Gremien angehalten, diesen Klima-Pakt zeitnah in einer öffentlichen Sitzung zu behandeln und zu beschließen.

Außerdem wird dem Kreistag empfohlen,
-        am Energiewendebeschluss von 2005 festzuhalten
-        ein Verfahren zur Schaffung eines verbindlichen Controllings einzurichten und die erforderlichen Ressourcen hierfür bereitzustellen
-        sich regelmäßig über den Stand der Umsetzung im Landkreis und den Kommunen berichten zu lassen (mindestens einmal jährlich)
-        die Stelle des Klimaschutzmanagers nach Auslaufen der Förderung am 31.03.2017 im Stellenplan zu verstetigen mit 100% Finanzierung durch den Landkreis
-        die Kommunen strukturell und organisatorisch bei der Umsetzung der Maßnahmen, der Öffentlichkeitsarbeit und beim Erfolgscontrolling zu unterstützen
-        aus den im Katalog der Projektideen genannten Maßnahmen je drei jährlich zur Umsetzung auf Landkreisebene zu bringen.

Diese Selbstverpflichtungen der Kommunen und des Landkreises sind die strukturelle Basis, um eine verstärkte Verbindlichkeit der politischen Akteure in unserem Landkreis bei der Umsetzung der Klimaschutzaktivitäten zu etablieren. Die Politik wird damit ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion gerecht. Alle weiteren sozialen Gruppen, Gewerbetreibende und die Bürgerschaft sind angehalten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten diesem Beispiel zu folgen und somit aktiv zum Klimaschutz im Landkreis Starnberg beizutragen.
Von den Teilnehmern der Klimawerkstatt am 13.11.2015 einstimmig beschlossen.

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 01.12.2015 wurde der Klima-Pakt und seine Inhalte vorbesprochen und folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:

„Der Umwelt- und Energieausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem Klimapakt der am 13.11.2015 in der Klimaschutzwerkstatt im Landratsamt Starnberg beschlossen wurde, zuzustimmen.“

Sitzungsverlauf

Es soll ein „Chefprojekt“ entwickelt werden, für das sich Herr BGM Gum besonders einsetzt.
Die Radwegenetzförderung soll intensiv gefördert werden.

Datenstand vom 17.07.2018 09:01 Uhr