Bebauungsplan "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld", Gemarkung Hechendorf; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 beschlossen, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld durchzuführen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ soll die vorbereitende Bauleitplanung nun konkretisiert werden. Das zugrundeliegende Entwicklungskonzept (siehe Anlage) sieht eine Entwicklung unterschiedlicher Teilbereiche mit den Nutzungen Wohnen, Feuerwehr, Sport- und Freizeitflächen, Feuerwehr sowie Gemeinbedarf (Obdachlosen- / Flüchtlingsunterkünfte) vor. Die Konkretisierung und Weiterentwicklung des Konzeptes soll in enger Abstimmung mit allen Planungsbetroffenen erfolgen (TQ-Group als Vorhabenträger bzw. Investor für Betriebswohnungen, Freiwillige Feuerwehr, TSV Hechendorf, Landjugend). Darauf aufbauend werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes erarbeitet.
Im Zuge der Bebauungsplanung sollen insbesondere auch die rad- und fußläufigen Anbindungen sowie die Fortsetzung des Lärmschutzwalls südlich der Straße Am Oberfeld planungsrechtlich gesichert werden.
Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Plangebietes und in den angrenzenden Bereichen sicherstellen zu können, wird eine immissions-/schallschutzrechtliche Gesamtbetrachtung des gesamten Bereichs erforderlich sein. Dabei werden sowohl die geplanten Nutzungen innerhalb des Plangebietes als auch die Bestandsbebauung in den umliegenden Bereichen gutachterlich untersucht, bewertet und sofern erforderlich entsprechende Schutzmaßnahmen entwickelt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ für die in Anlage „Geltungsbereich BP“ dargestellten Flächen im Westen des Ortsteils Hechendorf.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Immissionsschutz, Baugrunduntersuchung, Vermessung usw.) einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.07.2018 09:03 Uhr