12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gewerbepark Seefeld; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ aufzustellen sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.
Mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes im Bereich Am Jahnweg in Richtung Osten planungsrechtlich vorbereitet werden (Erweiterungsflächen Bauhof, gewerbliche Bauflächen für ortsansässige Unternehmen). In diesem Zusammenhang werden unmittelbar östlich der bereits bestehenden gewerblichen Bauflächen am Jahnweg anstatt der bislang im Flächennutzungsplan dargestellten Fläche für die Landwirtschaft neue Gewerbeflächen ausgewiesen.
Die Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“.
Beschluss
1. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gewerbepark Seefeld in der Fassung vom 19.04
.2016, bestehend aus Planzeichnung und Begründung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.07.2018 09:03 Uhr