Die Grundstücke Fl.Nr.297 und 298 der Gemarkung Hechendorf sind derzeit bereits mit einem landwirtschaftlichen Betriebsgebäude zur Ziegenhaltung und Ziegenzucht (genehmigt mit Bescheid vom 15.07.2010, Az.:40-B-2010-76-14) sowie mit einer Bergehalle (genehmigt mit Bescheid vom 25.02.2015, Az.:40-B-2014-489-14) bebaut. Die Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Waldfläche im Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs.1, Nr.1 BauGB als privilegiertes Vorhaben anzusehen, vorbehaltlich der Erteilung der Privilegierung durch das Amt für Ernährung und Landwirtschaft und Forsten (AELF).
Der Gemeinderat der Gemeinde Seefeld hatte sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Berge- und Maschinenhalle zuletzt am 22.07.2014 erteilt. Im weiteren Verfahren beim Landratsamt Starnberg wurde das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim beteiligt. In seiner Stellungnahme wurde die Größe der Halle von 28,00 m x 12, 00 m begrenzt auf 18,00 m x 12,00 m, und der Werkstattbereich wurde vor dem Hintergrund, dass er in der Bauweise sehr teuer sei und aus dem Ertrag der Milchziegenhaltung nicht zu erwirtschaften sei, versagt.
Gegenstand des vorliegenden Antrags ist die Umnutzung eines Teils des genehmigten landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zur Ziegenhaltung, der bisher als Bergehalle und Maschinenhalle genehmigt war, in ein Futterlager und eine Stallung für Ziegen. Zudem soll an dasselbe Gebäude ein offener Auslauf (ca. 20,00 m x 5,74 m) für die Ziegen mit Stahlbetonsockel, umgeben von einer Mauer mit einer Höhe von 1,20 m errichtet werden. Dieser Auslauf soll sich im Süden an das bestehende Gebäude anschließen. Damit orientiert sich der Auslauf in Richtung Bachlaich und Höhenweg. Weiterhin Gegenstand des Antrags ist der Anbau an die bestehende Bergehalle aus dem Jahr 2014. Der Anbau soll unterkellert erfolgen. Das KG ist in den Ausmaßen 12,50 m x 16,00 m geplant. Als Nutzung sind ein Futterlager, eine Hackschnitzelheizung und ein Technikraum vorgesehen. Das EG ist in den Ausmaßen 12,50 m x 12,00 m geplant. Die Nutzung ist als landwirtschaftliche Halle mit zwei Sektionaltoren mit 6,25 m Breite zur Zufahrt mit landwirtschaftlichen Maschinen beantragt. Für den Anbau ist weiterhin als Nutzung der Einbau einer Anlage zur Ballentrocknung vorgesehen. Hinsichtlich der Wandhöhen und der Dachgestaltung orientiert sich der Anbau am Bestandsgebäude und setzt dessen Formen und Maße identisch fort.
Der Antragsteller stellt zum Vorbescheid folgende Fragen:
1. Ist die geplante Auslaufläche im Süden/Westen in der dargestellten Form genehmigungsfähig?
2. Ist die Nutzungsänderung der bestehenden Maschinen- und Bergehalle zu einer Aufstallungsfläche genehmigungsfähig?
3. Ist der geplante Anbau einer Landwirtschaftlichen Halle mit Heutrocknung genehmigungsfähig?
Die Vergrößerung der Stallflächen, der Futterlagerflächen und der offene Auslauf sind im Zuge einer Vergrößerung des jetzigen Ziegenbestands auf dann ca. 60 Milchziegen geplant. Zur Aufrechterhaltung des vorgenannten Bestands an Milchziegen ist aber die Nachzucht mit Jungziegen und Böcken nötig, die der Anzahl der gehaltenen Ziegen in noch unbekannter hinzuzurechnen sind. Eine Erhöhung der Immissionen über das bestehende Maß hinaus ist anzunehmen. Zur Untersuchung der zu erwartenden Immissionen hat der Antragsteller ein immissionsschutzrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse noch nicht vorliegen. Das Gutachten wird Grundlage der immissionsschutzrechtlichen Prüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt in Starnberg sein.
Das Amt für Ernährung und Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Weilheim wird im Genehmigungsverfahren vom Landratsamt Starnberg ebenfalls beteiligt werden und die Privilegierung des Bauvorhabens als Nebenerwerbslandwirtschaft nach § 35 Abs.1 BauGB im Hinblick auf die Rentabilität überprüfen.
Im Vorfeld des Antrages haben Gespräche zwischen dem Antragsteller und den Anwohnern über Maßnahmen zum Schutz der Anwohner stattgefunden. Am 05.01.2016 wurde dem Bauamt ein Anwohneranschreiben an den Gemeinderat/Bauauschuss zur Behandlung in der Sitzung übergeben.
Anlagen:
- Lageplan Bestand (M 1:1000)
- Lageplan Bauantrag (M 1:1000)
- Fragenkatalog
- Grundrisse, Ansichten, Schnitt
- Offizielles Schreiben der Anwohner vom 21.12.2015