Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauantrag-Nr. 03/2016; Bauort: Fl.Nr.812/1, Gemarkung Hechendorf; Bauherr Herr Thomas Strobl


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bauausschusses, 16.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2. Sitzung des Bauausschusses 16.02.2016 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das unbebaute Grundstück  Fl.Nr.812/1 der Gemarkung Hechendorf mit einer Fläche von 667 m² ist im rechtwirksamen Flächennutzungsplan als „allgemeines Wohngebiet dargestellt. Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB.

Für das Grundstück liegt ein gültiger Vorbescheid vom 20.11.2014, Az.: 40-V-2014-118-14, vor. Das Bauvorhaben hält im Wesentlichen die Vorgaben aus dem Vorbescheid ein.

Das Grundstück wird über eine Zufahrt über das Grundstück FL.Nr.810/2 erschlossen werden. Für die Zufahrt wird die im Sinne einer ordnungsgemäßen Erschließung gem. Art 4 BayBO erforderliche Breite mit ca. 4,00 m eingehalten. Das Grundstück Fl.Nr.810/2 steht im Eigentum des Bauwerbers.

Mit dem Bauantrag wird die Errichtung eines Wohnhauses mit einer Bebauung KG, EG, DG (zwei Vollgeschosse) in den Ausmaßen 12,50 m x 10,00 m (Vorbescheid 8,53 m x 11,28 m) beantragt. Die GR beträgt 125,00 m² für das Wohnhaus, der Vorbescheid genehmigt 96,22 m². Desweiteren wird noch eine Doppelgarage mit 46,17 m² errichtet. Als Dach ist ein Zeltdach mit 15 Grad Dachneigung vorgesehen. Die Wandhöhe beträgt 6,375 m allseitig. Die Firsthöhe bleibt mit 7,656 m hinter der im Vorbescheid genehmigten Höhe von 7,98 m zurück.

Die Grenzabstände werden eingehalten nach Art. 6 BayBO.

Es wird eine Doppelgarage mit 2 Stellplätzen errichtet, die Voraussetzungen der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld sind somit erfüllt.


Anlagen:
-        Lageplan Bauantrag (M1:1000)
-        Grundrisse, Ansichten und Schnitt

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.01.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.01.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.03.2018 08:36 Uhr