Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garage; Bauort: Fl.Nr.179/2, Hauptstraße 71, Gemarkung Hechendorf; Bauantrag-Nr.09/2016; Bauwerber: Herr Georg Heilmeier
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bauausschusses, 15.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.179/2 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 935 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) dargestellt.
Derzeit ist das Grundstück mit einem Wohnhaus bebaut. Die derzeitige Bebauung weist sichtbar EG, OG, DG auf. Aufgrund des Alters der Gebäude liegen keine Pläne vor. Daher kann nicht geklärt werden, ob das Bestandsgebäude zwei oder drei Vollgeschosse aufweist. Hinsichtlich des Erscheinungsbildes des Bestandsgebäudes wird auf die Fotos verwiesen (Anlage: Fotos Bestandsgebäude). Zusätzlich hat der Bauwerber den Bezug zwischen Bestandsgebäude und den geplanten Baukörpern im Querschnitt ins Verhältnis gesetzt.
Der Antrag auf Vorbescheid sieht die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einer Garage und einem Stellplatz vor. Das Grundstück soll realgeteilt werden in zwei Grundstücke mit 484 m² bzw. 452 m² Größe. Geplant sind die Einfamilienhäuser mit einer Bebauung KG, EG,OG,DG (3 Vollgeschosse). Die Ausmaße der Gebäude betragen jeweils 16,00 m Länge x 6,20 m Breite. Es ergibt sich damit eine GRZ von 99,20 m² für jedes der Einfamilienhäuser. Für das ungeteilte Grundstück ergibt sich damit eine GRZ von 0,21, für die zu teilenden Grundstücke von 0,20 bzw. 0,22. Die WH betragen zwischen 7,66 m und 8,15 m auf dem hängigen Gelände. Die Dachneigung ist mit 20 Grad vorgesehen.
Das dargestellte Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Ausmaße des unmittelbar angrenzenden Nachbargebäudes Fl.Nr.179/8 betragen 19,00 m Länge x 7,60 m Breite. Bezogen auf das Bestandsgebäude mit 10,32 m ist die Firsthöhe der geplanten Baukörper mit 8,76 m um 1,56 m geringer. Vergleichbare Wandhöhen bestehen am Bestandsgebäude mit 7,00, und den benachbarten Gebäuden 189/1 und 179/19. Auch hier sind aufgrund des Alters der Gebäude keine Planunterlagen vorhanden, es wird auf die Fotos Nachbargebäude/Wandhöhen in Anlage verwiesen. Weiterhin setzt der Bebauungsplan „4. Änderung Bachlaich, Teil A, Bereich Hauptstraße/Ecke Spitzstraße“ für das Grundstück Fl.Nr.175, Höhenweg 2 eine Wandhöhe von 8,00 m fest. Die Festsetzung kann als Anhaltspunkt für die Verträglichkeit der Wandhöhen in diesem Bereich interpretiert werden. Die Dachneigung mit ist mit 20 Grad vergleichbar zu den geplanten 18 Grad Dachneigung des Antrages auf Vorbescheid.
Anlagen:
- Lageplan
Grundrisse und Schnitte
Fragenkatalog
Fotos Bestandsgebäude
Fotos Nachbargebäude/Wandhöhen
Fl.Nrn.189/1,179/19 und 175
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 10.02.2016 wird gem.§ 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 10.02.2016 wird gem.§ 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.03.2018 08:36 Uhr