Antrag Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
1. Wir beantragen die Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2017. Das Programm soll im Jahr 2017 mit € 75.000,- unterstützt werden.
2. Sollten im Laufe des Jahres 2017 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu € 25.000.- erhöht werden.
Begründung
- Das oben genannte Förderprogramm unterstützt die Bemühungen des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energiewende zu erreichen.
- Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 18 Jahren wurde im Jahr 2016 eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 610 Tonnen erreicht (siehe beiliegende Statistik). Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet einen wesentlichen Beitrag, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die lokale Energiewende zu erreichen.
- Der Energiebericht 2015 des Landkreises zeigt, dass die Anstrengungen, das für 2035 angepeilte Ziel, eine CO2-freie Energieversorgung zu erreichen, weiter verstärkt werden müssen. Aus diesem Grund verstärkte auch der Landkreis im Rahmen einer Klimawerkstatt im November 2015 seine Bemühungen.
- Der Anfang Oktober 2016 in Kraft getretene internationale Vertrag zum Klimaschutz strebt eine Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf unter 2°C vor. Um dies zu erreichen, müssen die Anstrengungen deutlich verstärkt werden.
Beschluss
1.
Der Gemeinderat beschließt, das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2017 fort zu führen. Mittel in Höhe von 75.000 € werden in den Haushalt für das Jahr 2017 eingestellt.
2.
Sollten im Laufe des Jahres die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, wird der Zuschuss – unter Berücksichtigung der Haushaltslage – um bis zu 25.000 € erhöht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.07.2018 09:10 Uhr