Bauantrag zur Errichtung eines Apartementhauses; Bauort: Fl.Nr.18, Unering; Bauantrag-Nr.63/2016; Antragsteller: Herr Stefan Dellinger


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bauausschusses, 06.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 06.12.2016 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.18 der Gemarkung Unering mit einer Größe von 13.605 m² ist derzeit mit landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden und einem Wohngebäude bebaut. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück zum Teil als Fläche für die Landwirtschaft, zum Teil aber auch als Dorfgebiet (MD) dargestellt.

Der Antragsteller begehrt das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung eines Apartmenthauses mit drei Wohneinheiten. Das Bauvorhaben wurde im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid in der Sitzung des Bauauschusses vom 07.06.2016 bereits positiv behandelt. Der Antrag auf Vorbescheid wurde vom Landratsamt in Starnberg mit Bescheid vom 06.09.2016 (Az.: 40-V-2016-54-14) genehmigt.

Der vorliegende Bauantrag hält die Beststimmungen des Vorbescheides im Wesentlichen ein. Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit einer Bebauung EG, OG (zwei Vollgeschosse) in den Ausmaßen 12,00m x 6,00m. Die Grundfläche beträgt mithin 72 m², die Geschossfläche 144 m². Der Bauantrag sieht ein asymmetrisches Satteldach mit einer Dachneigung von 20 Grad vor. Die Wandhöhe beträgt 5,34 m bzw. 6,25 m. Die Firsthöhe 6,90 m.

Das Appartementhaus ist, abweichend vom Antrag auf Vorbescheid nicht mit zwei Wohneinheiten, sondern mit drei Wohneinheiten geplant. Es werden vier Stellplätze errichtet, die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld sind damit eingehalten.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Anlagen:

-Eingabepläne: Grundrisse, Ansichten, Schnitt

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 25.10.2016 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 25.10.2016 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.03.2018 08:40 Uhr