Neuabschluß des Konzessionsvertrages Strom


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 9

Sach- und Rechtslage

§ 46 EnWG verpflichtet die Gemeinden dazu, Energieversorgern die öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dafür werden Wegenutzungsverträge, auch Konzessionsverträge genannt, abgeschlossen. Spätestens 2 Jahre vor deren Auslaufen muss die Gemeinde das Ende öffentlich bekannt machen (§ 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG).

In der Gemeinde Seefeld läuft der Strom-Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk AG am 15.03.2018 aus. Am 10.03.2016 wurde das Auslaufen des Konzessionsvertrages mit einer Bewerbungsfrist von 3 Monaten im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht (§ 46 Abs. 3 Sätze 1 und 3 EnWG). Nach Ablauf der Bewerbungsfrist im Juni 2016 gab es mit der Bayernwerk AG und der Stadtwerke München Infrastruktur GmbH & Co. KG zwei Bewerber, die Ihr Interesse bekundeten.

Da die Stadtwerke München Infrastruktur GmbH & Co. KG ihr Interesse aber nur vorbehaltlich anderer laufender Konzessionsverfahren im Landkreis Starnberg bekundeten, wurde dieses am 10.10.2016 schriftlich widerrufen.

Ein Ausschreibungsverfahren musste nicht eröffnet werden, da die Bayernwerk AG als einziger Bewerber übrig geblieben war.

Der Strom-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren - optional kann nach 10 oder 15 Jahren vorzeitig gekündigt werden (§ 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG) - ist somit mit der Bayernwerk AG abzuschließen.

Der Bayerische Gemeindetag stellt einen Musterkonzessionsvertrag zur Verfügung, der von der Verwaltung an die Bedürfnisse der Gemeinde Seefeld angepasst wurde.


In diesem Zusammenhang ist ebenfalls als Bestandteil der Konzession ein neuer Straßenbeleuchtungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abzuschließen (bisher als Anlage zum Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen). Der Straßenbeleuchtungsvertrag wird nun aufgrund der sich immer rasanter ändernden technischen Voraussetzungen (z. B. LED-Beleuchtung) aus dem Konzessionsvertrag herausgelöst und mit einer kürzeren Laufzeit versehen. Dieser wird ebenfalls vom Bayerischen Gemeindetag als Muster zur Verfügung gestellt und von der Verwaltung an die Bedürfnisse der Gemeinde Seefeld angepasst.

Beschluss

Die Gemeinde Seefeld stimmt dem Strom-Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk AG mit einer Laufzeit von 20 Jahren (vorzeitige Kündigung nach 10 oder 15 Jahren möglich) und dem Straßenbeleuchtungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu.

Die in der Anlage beigefügten Vertragsentwürfe sind Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne GR Preininger

Datenstand vom 29.06.2018 10:44 Uhr