Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld" (2. Änderung), Gemarkung Hechendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer und Betreiber des landwirtschaftlichen Anwesens Am Oberfeld 2 in Hechendorf möchte auf seinem Betriebsgelände den bestehenden Legehennenstall durch einen Erweiterungsbau vergrößern, sowie eine neue Halle für die Unterbringung landwirtschaftlicher Fahrzeuge errichten. Die baulichen Erweiterungen und Umstrukturierungen sind nach Auskunft des Landwirts erforderlich, um den Standort des landwirtschaftlichen Unternehmens langfristig zu sichern und den Betrieb nachhaltig und wirtschaftlich führen zu können.

Die baulichen Maßnahmen widersprechen den derzeitigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ (1. Änderung). Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens wäre daher eine Anpassung und Erweiterung des Bebauungsplanes erforderlich. Demzufolge müsste das Plangebiet geringfügig nach Westen hin vergrößert werden und eine Festsetzung zusätzlicher Bauflächen für die geplanten baulichen Erweiterungen erfolgen.  

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich der geplanten Erweiterungen derzeit teilweise als Dorfgebiet, teilweise als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Nachdem die Flächennutzungsplanung keine Parzellenschärfe aufweist, kleinere Abweichungen grundsätzlich möglich sind und die geplanten Erweiterungen überdies einen landwirtschaftlichen Bezug aufweisen, wird derzeit davon ausgegangen, dass für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens keine Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren erforderlich ist.  

Mit Schreiben vom 20.12.2016 hat der Vorhabenträger nun einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich der Grundstücke Flur Nr. 403, 404, 565/1 und 405/1 gestellt. Dem Antrag liegen Detailpläne sowie eine Geruchsimmissionsprognose der Fa. Accon bei (siehe Anlagen).

Bei der Geruchsimmissionsprognose handelt es sich um eine Aktualisierung des Gutachtens aus dem Jahr 2013, welches im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ erstellt wurde. In dem nun aktualisierten Gutachten sind die gegenständlichen Erweiterungsplanungen mit maximalem Tierbesatz sowie alle bestehenden und derzeit in Planung befindlichen Nutzungen im näheren Umfeld des Plangebietes berücksichtigt (Einheimischenmodell Spitzstraße, Gemeinbedarfs-/Freizeitflächen und Wohnbauflächen zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld).  Dem Gutachten zufolge können die Geruchsimmissionsrichtwerte auch nach Realisierung der nun geplanten Erweiterungen in allen umliegenden Bereichen eingehalten werden. Für den Bereich des Einheimischenmodells in der Spitzstraße ist sogar von einer leichten Verbesserung der Geruchsbelastung auszugehen.  

Das Vorhaben wird in heutiger Sitzung nochmals kurz erläutert und dem Gremium zur Diskussion gestellt.

Sitzungsverlauf

Die vom Antragsteller vorgelegte Eingabeplanung für die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs wird von der Verwaltung vorgestellt. Von Seiten des Gremiums werden insbesondere zur Thematik Geruchsimmissionen Bedenken erhoben. Darüber hinaus bestehen auch Zweifel hinsichtlich der Begründung zur Erforderlichkeit der Erweiterung. Diese Sachverhalte und andere Detailfragen sind im Zuge des weiteren Vorgehens noch zu klären.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens sowie die erforderlichen vertraglichen Regelungen (Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger) vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abstimmung ohne GR Dosch (freiwillig wegen möglicher persönlicher Betroffenheit gem. Art. 49 GO)

Datenstand vom 29.06.2018 10:48 Uhr