Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“, Gemarkung Oberalting-Seefeld, beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde bereits im Parallelverfahren geändert (12. Änderung).

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes am Jahnweg in Richtung Osten. Dadurch soll dem aktuellen Bedarf an neuen gewerblichen Bauflächen sowie einer erforderlichen Vergrößerung des gemeindlichen Bauhofs Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ist die planungsrechtliche Sicherung einer zusätzlichen Wohnbebauung auf dem Grundstück Flur Nr. 427/3 sowie eine verkehrliche Anbindung des Meilinger Wegs an die Straße Am Gewerbepark vorgesehen. Ferner sollen die bereits bestehenden Bebauungsplansatzungen in diesem Bereich (Bebauungsplan „Jahnweg“ inkl. aller Änderungen) in einen Gesamtbebauungsplan zusammengefasst werden.  

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 02.05.2017 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand vom 12.05.2017 bis zum 02.06.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.05.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 02.06.2017 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Sitzungsverlauf

Es wird  festgestellt, dass das Datum im Beschluss unter Punkt 3 zu korrigieren ist.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 27.06.2017). Die Abwägung vom 27.06.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 27.06.2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht inkl. Anlagen werden gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:50 Uhr