Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Stadt Senden (Plakatierungsverordnung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.02.2019 ö beschließend 10

Beschluss

Die Stadt Senden schafft die Anzahl an Anschlagplätzen wie in Vorschlag 2 dargelegt. Zusätzlich werden bestimmte Straßenzüge für die Plakatierung anlässlich der Wahlen bereitgestellt. Folgende Straße könnten für die Plakatierung freigegeben werden:

- Hauptstraße zwischen Kemptener Straße und Bahnlinie
- Ulmer Straße
- Ortsstraße
- Bachstraße / Lange Straße
- Uffholtzer Straße
- Dahlienstraße
- Grundweg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.07.2020 11:44 Uhr