Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Stadt Senden (Plakatierungsverordnung)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 26.02.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 26.02.2019 | ö | beschließend | 10 |
Beschluss
Die Stadt Senden schafft die Anzahl an Anschlagplätzen wie in Vorschlag 2 dargelegt. Zusätzlich werden bestimmte Straßenzüge für die Plakatierung anlässlich der Wahlen bereitgestellt. Folgende Straße könnten für die Plakatierung freigegeben werden:
- Hauptstraße zwischen Kemptener Straße und Bahnlinie
- Ulmer Straße
- Ortsstraße
- Bachstraße / Lange Straße
- Uffholtzer Straße
- Dahlienstraße
- Grundweg
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 3
Datenstand vom 28.07.2020 11:44 Uhr