Dienstfahrzeug für die Erste Bürgermeisterin hier: Anpassung der privaten Nutzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:
  1. Der Ersten Bürgermeisterin wird die private Nutzung des Dienstfahrzeuges für max. 200 km/Monat eingeräumt. Ausgenommen hiervon sind Fahrten ins Ausland oder in den Urlaub.
  2. Die Abrechnung des Dienstfahrzeugs der Ersten Bürgermeisterin erfolgt über die pauschale Festlegungsmethode.
  3. Die Privatfahrten sind von der Ersten Bürgermeisterin auf Grundlage des Bay. Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter, derzeit 0,40 €/km, der Stadt Senden monatlich zu erstatten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 10:38 Uhr