Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Senden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Senden in § 8 Abs. 3 Nr. 1 um Folgendes zu ergänzen:

h) Angelegenheiten der Sendener Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH:

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses,
  2. die Einstellungen in und die Entnahmen aus den Gewinnrücklagen,
  3. die Wahl des Abschlussprüfers,
  4. den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen,
  5. die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung,
  6. den Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung,
  7. Änderungen des Gesellschaftsvertrages,
  8. den Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplan, sowie deren maßgebliche Änderungen,
  9. die Bestellung der Geschäftsführer sowie den Widerruf der Bestellung von Geschäftsführern,
  10. Verfügungen über Vermögen und die Aufnahme von Krediten, soweit die Geschäftsordnung nicht dem Geschäftsführer die Entscheidungsbefugnis zuweist. Verfügung über Vermögen ist die vollständige oder teilweise Veräußerung, die Veräußerung von Rechten der Gesellschaft und die dingliche Belastung von Gesellschaftseigentum,
  11. die Erteilung und der Widerruf von Prokura oder Generalvollmacht,
  12. das Einleiten von Prozessen sowie der Abschluss von Vergleichen, die Streitigkeiten und Rechtsvorgänge betreffen,
  13. die Zustimmung zu Rechtsgeschäften, die einen in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festgelegten Wert übersteigen und Maßnahmen der Geschäftsführung, soweit sie Investitionsmaßnahmen betreffen, die im Wirtschaftsplan nicht oder nicht in dieser Höhe vorgesehen sind und einen in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festgelegten Wert übersteigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
(StRe Axmann, B. Bachmann, Ehrenberg, Meisel, Rusch, Schneider und Werner haben gegen den Beschluss gestimmt.)

Datenstand vom 29.08.2023 15:30 Uhr