Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Eislaufanlage
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 26.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 26.09.2023 | ö | beschließend | 10 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf beigefügte Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Eislaufanlage „Illerau“ der Stadt Senden (Gebührensatzung)“ vom 27. September 2023 zu erlassen. Die Satzung ist Anlage der Originalniederschrift und Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2023 10:12 Uhr