Bebauungsplan Nr. 37-1 "In der Lache und Am Landgraben - 1. Änderung" hier: Abwägungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 22.10.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss billigt die Ent wurfsfassung vom 30.09.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37-1 "In der Lache und am Landgraben – 1. Änderung" in der Fassung vom 30.09.2019 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. Folgender Textteil soll als Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 37-1 „Inder Lache – 1. Änderung“ aufgenommen werden:

„Die nicht baulich genutzten Grundstücksflächen sind gärtnerisch als unversiegelte Vegetationsflächen anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Kies-, Schotter- und sonstige Materialschüttungen sind nicht zulässig.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2020 10:38 Uhr