Bebauungsplan Nr. 5-2 "Freudenegger Straße - 2. Änderung" hier: Veränderungssperre, Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 11.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö beschließend 10

Beschluss

  1. Der Bebauungsplan Nr. 5-1 „Freudenegger Straße- 1. Änderung“, rechtsverbindlich seit dem 19.11.1980, ist entsprechend der Umgrenzung im Lageplan des Stadtbauamtes vom 06.06.2024 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB in einem Teilbereich zu ändern.

  1. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. 

  1. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  1. Zur Sicherung der Planung des künftigen Bebauungsplanes " Bebauungsplan Nr. 5-2 „Freudenegger Straße- 2. Änderung“ wird gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2024 16:15 Uhr