Rechtsverordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung hier: Überarbeitete Neufassung der Übertragungsverordnung zur Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der vorliegenden überarbeiteten Neufassung der Rechtsverordnung des Landkreises Neu-Ulm zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Städte und Gemeinden (Übertragungsverordnung) zu. Diese tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2024 15:36 Uhr