Bebauungsplan "Wohnen zwischen Römerstraße und Im Gerinne" hier: Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 19.11.2024 ö beschließend 3

Beschluss 1

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Senden beschließt die Rücknahme der Veränderung des Umgriffs des Bebauungsplans.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

Beschluss 2

  1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Senden beschließt die Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 128 "Wohnen zwischen Römerstraße und Im Gerinne" und die örtlichen Bauvorschriften aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 zur Unionswidrigkeit des §13b BauGB in das Regelverfahren gem. §12 BauGB.
2.        Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt den in Anlage 03 b aufgeführten, geänderten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Nr. 128 "Wohnen zwischen Römerstraße und Im Gerinne".
3.        Der Planungs-, Bau und Umweltausschuss beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen entsprechend der Anlage 1. Die Anlage 1 ist der Originalniederschrift beizulegen. 
4.        Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Billigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Nr. 128 "Wohnen zwischen Römerstraße und Im Gerinne", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichenerklärung vom 06,11.2024 und Begründung vom 06,11.2024, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 08.11.2024 wird zugestimmt.
5.        Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich ausgelegt, sowie die förmliche Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 07.04.2025 09:28 Uhr