Investitionskostenzuschüsse für die örtlichen Kindertageseinrichtungen - Vereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 01.04.2025 ö beschließend 12

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die freiwilligen Investitionskostenzuschüsse an die Träger von Kindertageseinrichtungen werden weiterhin, in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit, in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten gewährt.

  1. Die Auszahlung der Zuschüsse wird an eine Zweckbindung von 25 Jahren gekoppelt.

  1. Sollte die geförderte Einrichtung innerhalb dieses Zeitraums nicht mehr für die Zwecke der Kinderbetreuung oder andere kommunale Aufgaben genutzt werden, ist der Träger verpflichtet, den Zuschuss anteilig an die Stadt zurückzuerstatten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Vereinbarung für alle Fördermaßnahmen ab 50.000,- € mit den Trägern abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(StR Cinici war bei der Abstimmung nicht anwesend.)

Datenstand vom 07.05.2025 11:01 Uhr