Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes hier: Widmung der Ortsstraßen und der beschränkt öffentlichen Wege im Neubaugebiet "Gänsäcker-West" in Witzighausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 06.05.2025 ö beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Widmung der 
Christian-Wiedemann-Straße mit den Grundstücken FlNr. 92/22 mit einer Länge von 372 m, 
FlNr. 92/10 mit einer Länge von 36 m, 
FlNr. 92/14 mit einer Länge von 30 m, 
FlNr. 92/20 mit einer Länge von 25 m, 
FlNr. 92/23 mit einer Länge von 49 m, der
Franz-Bergmüller-Straße mit dem Grundstück FlNr. 92/40 mit einer Länge von 262 m, dem
Konrad-Huber-Weg FlNr. 92/24 mit einer Länge von 42 m, dem 
Christoph-Thomas-Scheffler-Weg FlNr. 92/4 mit einer Länge 87 m
als Ortsstraßen gemäß Art. 46 Abs. 2 Bayer. Straßen –und Wegegesetz.


Der Stadtrat beschließt die Widmung der folgenden FlNr.
FlNr. 92/2 mit einer Länge von 31 m,
FlNr. 92/19 mit einer Länge von 39 m,
FlNr. 92/56 mit einer Länge von 61 m,
FlNr. 92/52 mit einer Länge von 61 m,
FlNr. 92/49 mit einer Länge von 149 m,
FlNr. 92/31 mit einer Länge von 62 m,
FlNr. 92/51 mit einer Länge von 102 m,
als beschränkt-öffentliche Wege gemäß Art. 53 Abs. 2 Bayer. Straßen –und Wegegesetz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2025 13:34 Uhr