Bebauungsplan "GPS-Gelände - Bauabschnitt I"
hier: Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Senden beschließt die Einstellung des am 16.02.2016 eingeleiteten Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes " GPS-Gelände – Bauabschnitt I". Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) wurden Bedenken geäußert, welche der Umsetzbarkeit des Vorhabens im Wege stehen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 594 (Teilfläche) Gem. Wullenstetten, 1266/21, 1334/6 (Teilfläche), 1336/2 (Teilfläche), 1339, 1340 (Teilfläche), 1342 (Teilfläche), 1360 (Teilfläche), 1365, 1368, 1370, 1370/2 (Teilfläche), 1370/3 (Teilfläche), 1370/12 (Teilfläche), 1370/14, 1370/15 (Teilfläche), 1371/2 (Teilfläche) und 1391/4 (Teilfläche), Gem. Senden.
- Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Senden nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Beschluss zur Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "GPS-Gelände – Bauabschnitt I" auch der im PBUA am 19.01/16.02.2016 beschlossene und am 28.02./11.03.2016 ausgefertigte Städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Senden und dem Gewerbepark Senden GmbH (§6 Abs. 3 nö Anlage – Städtebaulicher Vertrag) ohne Anspruch einer Kündigung endet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.06.2025 11:58 Uhr