Bebauungsplan Nr. 26-2 "Ulmer Sträßle - Gerlhoferfeld - 2. Änderung"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 23.06.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt die Aufnahme folgender weitergehender Festsetzungen:
- Stellplätze, Wege, Hofflächen etc. dürfen nicht versiegelt werden. Zulässig sind z.B. weitfugige Pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, soweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Flächen, auf denen mit Schadstoffen gearbeitet wird) oder aufgrund betrieblicher Erfordernisse eine Versiegelung erforderlich ist.
- Auf mindestens 20 % der einzelnen Grundstücke sind flächige Gehölzpflanzungen (Bäume, Sträucher) anzulegen. In diesen Flächen ist pro 150 m² ein Baum 1. Ordnung zu pflanzen. Die Kombination mit den Anlagen zur Wasserrückhaltung ist zulässig. Der Nachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
- Oberirdische Stellplatzanlagen sind mit Pflanzstreifen zu gliedern, je 8 Stellplätze ist mindestens 1 Baum zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten
- Die Versickerungsanlagen und Pflanzungen auf den Baugrundstücken sind spätestens im ersten Jahr nach Bezugsfähigkeit des jeweiligen Gebäudes vom Grundstückseigentümer auszuführen.
- Flachdächer und vergleichbar geeignete Dächer sind bei Hauptgebäuden ab einer Gesamtfläche von 50 m², für Garagen, Carports und Nebenanlagen ab 15 m² flächig und dauerhaft zu begrünen. Dabei ist eine durchwurzelbare Mindestgesamtschichtdicke von 10 cm (einschließlich Drainageschicht) vorzusehen. Dies gilt nicht für die durch notwendige technische Anlagen, nutzbare Freibereiche auf den Dächern und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichtes in Anspruch genommenen Flächen.
- Flachdächer von Tiefgaragenzufahrten sind zu begrünen. Ziffer 5 gilt entsprechend.
- Die Decken von Tiefgaragen außerhalb von Gebäuden, Terrassen und Zufahrten und Zuwegungen sind mindestens 0,80 m mit fachgerechtem Bodenaufbau zu überdecken. Bei Pflanzung von Bäumen auf Tiefgaragen ist pro Baum auf einer Fläche von mindestens 12 m² ein fachgerechter Bodenaufbau von mindestens 0,9 m bei kleinkronigen bzw. mindestens 1,2 m bei mittelkronigen Bäumen vorzusehen.
- Fensterlose Fassadenabschnitte mit einer Breite ab 3,00 m, Fassaden von Garagen, Tiefgarageneinfahrten, Carports, Nebenanlagen sind mit Kletterpflanzen flächig zu begrünen. Hierbei sind die vegetationstechnischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Es ist mindestens eine Kletterpflanze pro 3,00 m Wandabwicklung zu pflanzen.
Die vorgesehene Nutzung der Freiflächen und deren Bepflanzung ist vom Bauherrn in einem Gestaltungsplan auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes darzustellen und mit dem Bauantrag einzureichen. Er wird Bestandteil der Baugenehmigung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 8
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Senden billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26-2 "Ulmer Sträßle - Gerlhoferfeld - 2. Änderung " - Bereich Nord in der Fassung vom 10.02.2020.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2020 09:06 Uhr