Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Senden hier: Vorschlag der Kommission


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 7

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt § 22 Abs. 3 wie folgt zu fassen:
Nach 2 Stunden Sitzungsdauer soll eine Pause eingelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt § 28 Abs. 10 wie folgt zu fassen:
Nach 22 Uhr sollen keine weiteren Tagesordnungspunkte mehr behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 3

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt einen neuen Abs. 3 zu § 23 einzufügen mit folgendem Wortlaut:
Kann davon ausgegangen werden, dass einem Beratungsgegenstand ohne Redebeitrag pauschal zugestimmt wird, kann dieser in der Tagesordnung mit (P) versehen werden. Eine Beratung und Abstimmung findet insoweit nur dann statt, wenn ein Stadtratsmitglied einen Einwand gegen die pauschale Zustimmung (= Streichung des „P“) zu Beginn der Sitzung (§ 26) vorbringt.
Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden neu zu Absätzen 4 und 5.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 7

Beschluss 4

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Senden mit den beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.09.2020 11:58 Uhr