Nutzung des Bürgerhauses und sonst. Hallen durch Musikvereine und Chöre wegen Corona


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss Sitzung des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses 30.06.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Der SBKA beschließt, dass die Nutzung des Bürgerhauses und der Sporthallen für notwendige Proben von Gesamt-Musikensembles (z.B. Musikvereine, Chöre) und den kulturtragenden Vereinen, die wegen der Corona-bedingten Beschränkungen auf die Nutzung des Bürgerhauses oder der Sporthallen  angewiesen sind, diese Proben gebührenfrei durchführen können. Diese Gebührenbefreiung gilt ausdrücklich nur für den Probenbetrieb.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 09:13 Uhr