Nutzung des Bürgerhauses und sonst. Hallen durch Musikvereine und Chöre wegen Corona
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses, 30.06.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss | Sitzung des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses | 30.06.2020 | ö | beschließend | 12 |
Beschluss
Der SBKA beschließt, dass die Nutzung des Bürgerhauses und der Sporthallen für notwendige Proben von Gesamt-Musikensembles (z.B. Musikvereine, Chöre) und den kulturtragenden Vereinen, die wegen der Corona-bedingten Beschränkungen auf die Nutzung des Bürgerhauses oder der Sporthallen angewiesen sind, diese Proben gebührenfrei durchführen können. Diese Gebührenbefreiung gilt ausdrücklich nur für den Probenbetrieb.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.07.2020 09:13 Uhr