Satzung für die Erhebung der Hundesteuer hier: Neuerlass
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 24.11.2020 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt:
Die im Entwurf vorliegende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer, ergänzt um die erhöhten Steuersätze für den ersten gefährlichen Hund / Kampfhund von 400 € auf 500 € und für jeden weiteren gefährlichen Hund / Kampfhund von 600 € auf 750 €, wird erlassen. Die Satzung ist Anlage der Originalniederschrift und Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2021 11:50 Uhr