Feuerwehr - Überweisung/Personalkostenerstattung an die aktive Mannschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Stadtrates, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat . Sitzung des Stadtrates 02.02.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Die durch Feuerwehrbescheid erhobenen Personalkosten werden, unabhängig von Erstattungsansprüchen nach Art. 10 BayFwG, an die Feuerwehren der Stadt Senden in Form eines Zuschusses weitergegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2021 10:21 Uhr