Antrag der BISS-Fraktion vom 09.02.2021 auf Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 02.03.2021 ö beschließend 9

Beschluss

Der Stadtrat beschließt eine Änderung von § 3 Abs. 2 Satz 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts:
… die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates, eines Ausschusses oder eines Arbeitskreises. Für die Teilnahme an einer Klausurtagung, auch wenn diese online stattfindet (Webinar), soll pro Tag eine Aufwandsentschädigung von 80 Euro vergütet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 22

Datenstand vom 24.03.2021 07:07 Uhr