Einsetzung eines beschließenden Ausschusses nach Art. 120b Abs. 3 Satz 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.05.2021 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die Einsetzung des Hauptausschusses als beschließenden Ausschuss nach Art. 120b Abs. 3 Satz 2 GO für den Zeitraum vom 19. Mai 2021 – 29. Juli 2021.
  2. In diesem Zeitraum übernimmt der Hauptausschuss alle Aufgaben, die nach der aktuellen Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Senden dem Stadtrat zugeordnet sind. Die Aufgabenbereiche der sonstigen Ausschüsse der Stadt Senden bleiben hiervon unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 27

Datenstand vom 30.06.2021 13:45 Uhr