Neubau einer 3-zügigen Grundschule einschl. einer Pausenhalle am Schulzentrum Lange Straße hier: Vorstellung der Vorplanung mit Kostenschätzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.09.2021 ö beschließend 4

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt:

  1. den sofortigen Stopp der weiteren Planung
  2. die sofortige Einberufung einer Klausurtagung des Stadtrates zur Diskussion für Planungsalternativen und Einsparmaßnahmen für die Grundschule.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 20

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Vorentwurfsplanung vom 20.08.2021 wird zugestimmt. 
  2. Der Kostenschätzung nach DIN 276 vom 31.08.2021 für den Neubau der 3-zügigen Grundschule einschließlich einer Pausenhalle am Schulzentrum Lange Straße in Höhe von 14.690.996,77 € wird zugestimmt. Auf der HHSt. 2115.9500 werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 8.150.000,00 € bereitgestellt. Der Stadtrat verpflichtet sich diese Mittel ab dem Haushalt 2022 ff bereitzustellen.
  3. Auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt. Über die Bauweise und Materialen wird im weiteren Verfahren entschieden.
  4. Das gemeindliche Einvernehmen für die Genehmigungsplanung, welche auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung erarbeitet wird, wird erteilt. 
  5. Die Baumaßnahme Neubau der 3-zügigen Grundschule einschließlich einer Pausenhalle am Schulzentrum Lange Straße wird auf der Grundlage der vorliegenden Planung realisiert. 
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden Planung und Kostenberechnung den Antrag auf Förderung bei der Regierung von Schwaben zu stellen und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis:

Eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Schwaben bedeutet nicht auch eine Zusage auf Förderung. Eine Vorfinanzierung durch die Stadt Senden ist erforderlich. Weiter besteht kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

Datenstand vom 11.11.2021 14:47 Uhr