Bebauungsplan Nr. 29-9 "Beim Zollhaus und Ortskern, 9. Änderung" hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Billigung des Bebauungsplanentwurfes - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Beim Zollhaus und Ortskern, 9. Änderung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

  1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der Bauherr verpflichtet wird, die durch die Neubebauung wegfallenden Stellplätze zu kompensieren.

  1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans "Beim Zollhaus und Ortskern, 9. Änderung" in der Fassung vom 16.09.2021 einschließlich seiner Begründung ebenfalls in der Fassung vom 16.09.2021.

  1. Der Planungs-, Bau und Umweltausschuss beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.10.2022 12:23 Uhr