Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.04.2022 ö beschließend 3

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
(StRe Ehrenberg und Schneider waren bei der Abstimmung nicht anwesend.)

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat stimmt dem Beitritt der Stadt Senden als Verbandsmitglied zum neu zu gründenden Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz zu. Die Stadt Senden beschließt die als Anlage beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021 und überträgt die entsprechenden Befugnisse an den Zweckverband Iller-Roth-Günz.

  1. Der Stadtrat beauftragt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit der Durchführung der folgenden Überwachungsstunden: Mobile Messungen 18 Stunden/Woche und teilstationäre Messungen 9 Überwachungstage/Monat. Diese Überwachung soll mit Vertragsende der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung vom 16./19.12.2002, zuletzt geändert am 26.07.2021, beim Zweckverband beginnen.

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung bei Bedarf Verhandlungen zu einer Beendigung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung vor dem 31.12.2022 zu führen. Für den Fall, dass die Stadt Senden den ruhenden Verkehr bereits vor dem 01.01.2023 selbst durchführen kann, soll eine frühere Auflösung der Zweckvereinbarung von der Verwaltung angestrebt werden. Die Verwaltung wird den Stadtrat über das Ergebnis solcher Verhandlungen informieren und einen möglichen Lösungsvorschlag zur Entscheidung vorlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
(StR Schneider war bei der Abstimmung nicht anwesend.)

Datenstand vom 02.05.2022 10:28 Uhr