Rechtsverordnung zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung hier: Überarbeitete Neufassung der Übertragungsverordnung zur Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 23.07.2024 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der vorliegenden überarbeiteten Neufassung der Rechtsverordnung des Landkreises Neu-Ulm zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Städte und Gemeinden (Übertragungsverordnung) zu. Diese tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.09.2024 15:36 Uhr