Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 129 "Am Kottenbauerweg" hier: Einleitungsentscheidung, Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 17.12.2024 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Dem Antrag der Eigentümergemeinschaft (Vorhabenträger) vom 10.10.2024 auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB wird nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden. 
  2. Für das Gebiet "Am Kottenbauerweg", Ortsteil Witzighausen ist ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan entsprechend der Umgrenzung im Lageplan des Bauamtes vom 05.12.2024 gemäß § 12 BauGB aufzustellen. 
  3. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird gebilligt. 
  4. Der Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
  5. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 13:49 Uhr