Feuerwehr - Überweisung/Personalkostenerstattung an die aktive Mannschaft
Daten angezeigt aus Sitzung: . Sitzung des Stadtrates, 02.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | . Sitzung des Stadtrates | 02.02.2021 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Die durch Feuerwehrbescheid erhobenen Personalkosten werden, unabhängig von Erstattungsansprüchen nach Art. 10 BayFwG, an die Feuerwehren der Stadt Senden in Form eines Zuschusses weitergegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.03.2021 10:21 Uhr