Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf., Landkreis Neumarkt i.d.OPf., für das Haushaltsjahr 2025 zu.
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.152.200 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.856.300 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land-u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 185 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 185 v.H.
- Gewerbesteuer 310 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 €
festgesetzt
(Sparkasse Neumarkt i.d.OPf. 450.000 €, Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG 150.000 €)
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Seubersdorf i.d.OPf., den
Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.
Andreas Steiner