Förderung der Jagdgenossenschaften beim Wegeunterhalt
Daten angezeigt aus Sitzung: 44. Gemeinderatssitzung, 21.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 44. Gemeinderatssitzung | 21.03.2024 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt bei Wegeunterhaltungen von gemeindlichen Feld- und Waldwegen, rückwirkend ab dem 01.01.2024, zusätzlich zu den Materialkosten auch die Fuhrkosten inklusive des Verziehens durch den LKW zu übernehmen.
Diese Fördermaßnahme ist befristet bis zum 31.12.2026.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.04.2024 15:43 Uhr