Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. (FGS)
Daten angezeigt aus Sitzung: 47. Gemeinderatssitzung, 20.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 47. Gemeinderatssitzung | 20.06.2024 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
§ 1
Gebührenpflicht und Gebührenarten
Grabnutzungsgebühren (§ 4)
Bestattungsgebühren (§ 5)
§ 2
Gebührenpflichtiger
§ 3
Entstehen und Fälligkeit
die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist.
Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. des folgen- den Monats.§ 4
Grabnutzungsgebühr
eine Einzelgrabstätte für Personen bis zu 10 Jahre 284,00 €
eine Einzelgrabstätte für Personen über 10 Jahre 537,00 €
eine Familiengrabstätte für Personen über 10 Jahre 1.052,00 €
eine Urnenerdgrabstätte 227,00 €
eine Urnenstelennische 485,00 €
Hierfür wird ein anteiliger Beitrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs.1 Buchst. c.§ 5
BestattungsgebührenDie Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses in Batzhausen, Daßwang und
Waldkirchen beträgt je angefangenen Benutzungstag 99,00 €, in Seubersdorf i.d.OPf. 103,00 €.§ 6
Inkrafttreten
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0