Informationen zum Körperschaftswald der Gemeinde Sontheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 45. Sitzung des Gemeinderates 17.04.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Betriebsleiterin für die Gemeindewälder Sontheim und Attenhausen, Frau Dipl. Ing. (Forst) Ulrita Holz gibt mittels einer Präsentation Informationen zum Körperschaftswald der Gemeinde Sontheim. Insbesondere geht sie hierbei auf die Verpflichtungen der Gemeinde nach der Körperschaftswaldverordnung ein. Diese Verordnung schreibt die verpflichtende Aufstellung von Forstwirtschaftsplänen vor. Körperschaftswald ist vorbildlich zu bewirtschaften. Dazu sind insbesondere standortgemäße, naturnahe, gesunde, leistungsfähige und stabile Wälder zu erhalten oder zu schaffen. Der aktuelle Forstwirtschaftsplan der Gemeinde stammt aus dem Jahr 2010 und wurde von der Unteren Forstbehörde für 20 Jahre für verbindlich erklärt. Der Plan beinhaltet eine umfangreiche Erfassung des Istzustands und eine detaillierte Planung der Bestände bis zum Jahr 2029. Im Jahr 2030 ist ein neuer Forstwirtschaftsplan aufzustellen. Nach Ablauf von zehn Jahren erfolgt eine Zwischenrevision durch das Forstamt. Diese wurde -coronabedingt- im vergangenen Jahr vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mindelheim durchgeführt. Grundsätzlich wurde dort ein sehr erfreulicher Zustand des Gemeindewaldes bescheinigt. Insbesondere die Anreicherung mit Mischbaumarten sowie die konsequente Arbeit in den Verjüngungs- und Kulturflächen wurde positiv erwähnt. Noch konsequenter muss die Pflege und Durchforstung in den Jungbeständen erfolgen. Die jagdlichen Möglichkeiten sind auszuschöpfen, um die Tannen-Verjüngung zu sichern. Zudem sollen Durchforstungen vor allem im Bereich der Altdurchforstungen verstärkt werden und das Rückegassensystem vervollständigt und dauerhaft markiert werden.
Die Forstbetriebsleitung wird seit dem Jahr 2013 von Frau Holz wahrgenommen. Zu den Aufgaben zählen insbesondere die forstbetrieblichen Planungen (Hiebsplanung, Pflanzplanung), Erstellung von Richtlinien für die Ausführung der Pläne sowie die Koordinierung, Aufsicht und Erfolgskontrolle. Bereits seit dem Jahr 2005 übernimmt Frau Holz zusammen mit Herrn Holderried (seit 1991) die Forstbetriebsausführung. Hierzu zählen insbesondere die Auszeichnung von Beständen, die Mitwirkung bei der Pflanzplanung, Stellen von Förderanträgen, Führen des Revierbuchs sowie die Überwachung von Arbeiten der Unternehmen.
Abschließend informiert Frau Holz über das Förderprogramm „Klimanangepasstes Waldmanagement“ und dessen Schwächen. Es entstehen verschiedene Zielkonflikte zwischen Naturschutz und Arbeitsschutz sowie zwischen Naturschutz und Erholungsnutzung, weshalb die Gemeinde Abstand von diesem Programm nimmt. Vielmehr soll der Gemeindewald auch ohne die Inanspruchnahme des Förderprogramms nach den Vorgaben der Körperschaftswaldverordnung bewirtschaftet werden. Es soll die Zahl der Habitatbäume dauerhaft erhöht werden. Hierzu müssen alle im Wald Beschäftigten sensibilisiert werden. Die Auszeichnung und Markierung dieser Bäume erfolgt im Zuge der Hiebsauszeichnung.
Nach kurzer Diskussion nimmt der Gemeinderat Kenntnis von den Ausführungen.

Datenstand vom 09.05.2023 14:16 Uhr