Bauantrag Sontheim, Küferstr. 22: Neubau von zwei zweigeschossigen Wohngebäuden mit 4 Wohneinheiten und Nebengebäuden (Tektur)
Daten angezeigt aus Sitzung:
45. Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauwerber hat bereits mit Bauantrag Nr. 9/2022 auf dem Grundstück Küferstr. 22 die Errichtung von zwei zweigeschossigen Wohngebäuden und einer Pellet-Heizzentrale beantragt. Nunmehr liegt ein Tektur-Bauantrag zum Neubau von zwei zweigeschossigen Wohngebäuden mit 4 Wohneinheiten und Nebengebäuden vor. Im Vergleich zum bisherigen Bauantrag hat sich die Wohnfläche um ca. 20 % vergrößert. Dadurch hat sich die Größe und Lage der Gebäude auf dem Grundstück leicht verändert. Die Pelletheizzentrale entfällt, dafür entstehen Fahrradschuppen und Müllhäuschen. Es werden insgesamt 4 Wohneinheiten geschaffen. Die Neubebauung fügt sich Dachform, Traufhöhe und Kubatur in die bestehende umgebende Bebauung ein. Es werden auf dem Grundstück 4 Stellplätze entsprechend der Berechnung nach der Garagen- und Stellplatzverordnung nachgewiesen.
Die Wohngebäude werden aufgrund der Bebauung im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Östlichen Günz aufgeständert. Die Unterkante der Gebäude liegt auf 1,15 m über Gelände. Das Baugrundstück liegt bauplanungsrechtlich im Innenbereich und ist erschlossen.
Nach der vorgelegten hydraulischen Untersuchung zur Tekturplanung sind keine negativen Auswirkungen bei Hochwasserereignissen zu erwarten. Die Unterkanten der neuen Baukörper, die auf Stützen stehen, sind am 616,47 müNN geplant und weisen damit zum maximalen Wasserspiegel auf dem Baugrundstück beim hundertjährlichen Abfluss mit 616,06 müNN ein Freibord von 41 cm auf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe zu erteilen, dass die hochwasserangepasste Ausführung positiv vom Landratsamt, Sachgebiet Wasserrecht geprüft sein muss. Der Gemeinderat befürwortet ferner, für jede Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem Grundstück anzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde für Schäden, die durch ein Hochwasser am Grundstück oder an den Gebäuden entstehen, keinerlei Haftung übernimmt. Der Bauantrag wird zuständigkeitshalber an das Landratsamt weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2023 14:16 Uhr