Bericht über die örtliche Prüfung, Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung sowie der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 17.05.2023 wurde vom 2. Bürgermeister Roman Harzenetter dem Gemeinderat vorgetragen. Einwendungen wurden nicht erhoben. 

Beschluss

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.773.594,18 Euro. 
Im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.292.758,53 Euro.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 1.058.259,68 Euro.
Der Jahresgewinn aus der Wasserversorgung und Photovoltaikanlage wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Für den Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der Wasserversorgung wurde eine Sonderrücklage gebildet.
Abstimmungsergebnis: 12:0

Zur Jahresrechnung 2022 wird mit dem heute festgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Gänsdorfer ist persönlich beteiligt.

Datenstand vom 15.06.2023 16:57 Uhr