Bauvoranfrage zum Neubau einer Reitplatzüberdachung, Stephansrieder Str. 32, Attenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bauwerberin bittet im Rahmen einer Bauvoranfrage um Prüfung, ob eine Halle, die als Reitplatzüberdachung dienen soll, im Außenbereich zulässig ist. Es handelt sich um eine 32,00 x 22,00 Meter große Halle, die auf einer Seite auf einer Länge von 20,57 m offen ist und an den vorhandenen Reitplatz anschließt. Die Halle soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 1118/2, Gmkg. Attenhausen, in 5 Meter Abstand zur Gemeindeverbindungsstraße Attenhausen - Stephansried errichtet werden. Die Beurteilung, ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB, handelt, obliegt dem Landratsamt Unterallgäu.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt - unter Vorbehalt der festgestellten Privilegierung - das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Allerdings müssen die Abstände zur Gemeindeverbindungsstraße deutlich (mindestens 10 m) erweitert werden und die Parkplatzsituation des Betriebs im Zusammenhang mit dem Neubau der Halle grundsätzlich neu geregelt werden. Es ist ein eigener Parkplatz für Besucher mit nur einer Zufahrt zur Gemeindeverbindungsstraße auf dem eigenen Grundstück zu schaffen. Das jetzige Parken längs zur Straße hin soll komplett unterbunden werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.06.2023 16:57 Uhr