Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2023 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim, Landkreis Unterallgäu, billigt die Entwurfsfassung mit Stand Endfassung vom 19.06.2023 und beschließt aufgrund von §§ 2, 8, 9, 10 und 12 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung ovm 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 08.11.2022 (GVBl. S. 650) sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Artikel 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22.07.2022 (GVBl. S. 374), den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd-Attenhausen“ (Entwurf mit der Bezeichnung „Endfassung“), bestehend aus der Planzeichnung (Festsetzung durch Planzeichen), den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, jeweils in der Fassung vom 19.06.2023, als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlussvorlage vorzunehmen, die Endfassungen der Planunterlagen auszufertigen und den Verfahrensabschluss durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2023 09:33 Uhr