Seit dem 23.12.2015 ist die 5. Teilfortschreibung des Regionalplans „Nutzung der Windkraft“ in Kraft. Im Regionalplan sind 37 Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt. Dies entspricht etwa 0,43 % der gesamten Regionsfläche. Der verbleibende Flächenanteil ist - entsprechend der Vorgabe des Staatsvertrages - als Ausschlussgebiet für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt. Um die im Windflächenbedarfsgesetz des Bundes (WindBG) für die Länder Baden-Württemberg und Bayern festgelegten Flächenbeitragswerte von 1,8 % an der Regionsfläche zu erreichen, ist eine erneute Bearbeitung des Kapitels Windkraft im Regionalplan notwendig. Entsprechend hat die Verbandsversammlung am 06.12.2022 beschlossen, die Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan einzuleiten. Es wird angestrebt, diese Fortschreibung bis Ende des Jahres 2025 zur Rechtskraft zu bringen.
Außerhalb von festgelegten Vorranggebieten wären Windenergieanlagen regelmäßig nicht mehr genehmigungsfähig. Die Möglichkeit kommunaler Bauleitplanung (Sondergebiet Windenergie) wäre bei einer Schwarz-Weiß-Planung auf Regionsebene nicht zusätzlich möglich. Sollte der zugewiesene Flächenbeitragswert jedoch nicht erreicht werden, wären Windenergieanlagen in der gesamten Region privilegiert im Außenbereich zulässig, soweit die Flächenbeitragswerte des jeweiligen Bundeslandes ebenfalls nicht erreicht werden.
Daher hat der Planungsausschuss des Regionalverbandes die Durchführung eines informellen Anhörungsverfahrens zur regionalen Windenergieplanung bei den Landkreisen und Kommunen der Region beschlossen. Grundlage hierzu soll eine Suchraumkarte für mögliche Vorranggebiete für Windkraft ein, welche den aktuellen Kenntnisstand der Ausschlusskriterien berücksichtigt. Die Ausschlusskriterien sind beispielsweise Siedlungsflächen, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen, Militärische Nutzungen, Natur-, Landschafts- und Artenschutz, (Grund-) Wasserschutz, Regionalplanung, usw.
Nach Berücksichtigung der Ausschlusskriterien verbleiben noch ca. 12,8 % der Regionsfläche als Suchräume für die Festlegung von zukünftigen Vorranggebieten für die Windenergie. Im weiteren Planungsverlauf und in den anschließenden Beteiligungsverfahren werden sich diese Suchräume weiter eingrenzen. Die weitere Eingrenzung soll dabei auf Basis folgender Aspekte erfolgen:
- Berücksichtigung kommunaler Vorstellungen
- Berücksichtigung von Restriktionskriterien
- Berücksichtigung der gesamträumlichen Verteilung
Insbesondere bei den Kommunen, die ein sehr hohes Potenzial für mögliche Vorranggebiet aufweisen (z.B. bei deutlich über 5 % der Suchraumflächen in einer Gemeinde; Sontheim hat derzeit 17,2 %) sollten kommunale Aspekte Eingang in die Planung finden. Die Überforderung eines Landschaftsraumes oder die Umzingelung von Ortschaften gilt es auszuschließen. Die Akzeptanz vor Ort sollte hierdurch möglichst gewahrt werden.
Vor dem ersten Anhörungsverfahren wird nun ein informelles Anhörungsverfahren der Gemeinden durchgeführt. Ziel ist es, frühzeitig die örtlichen Vorstellungen bei diesem Thema einzuholen und diese in den Planentwurf für das Beteiligungsverfahren bereits so früh wie möglich einzubringen.