Die Gemeinde Sontheim soll weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber bleiben und im Hinblick auf den Fachkräftemangel etwas mehr als die normalen Leistungen des TVöD bieten können. Weiterhin steht die Gesundheit der Mitarbeiter im Focus und der Umweltgedanke.
Deshalb wird vorgeschlagen, das Jobrad einzuführen.
Dabei ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt das Dienstrad an seine Arbeitnehmer. Im Rahmen der Barlohnumwandlung erhält der Arbeitnehmer für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Dadurch ist die Teilnahme am Dienstrad-Konzept für den Arbeitgeber kostenneutral und mit wenig Aufwand möglich. Durch Gehaltsumwandlung und die damit verbundene Reduzierung des Bruttolohns können Arbeitgeber sogar Sozialabgaben sparen.
Vorteile Arbeitnehmer:
- Freie Auswahl des Rades
- Räder können zu 100 % privat genutzt werden
- Keine Markenbindung, freie Händlerwahl
- Egal ob normales Rad, e-Bike, Lastenrad, Mountainbike, …
- Optional sind verschiedene umfassende Service- und Versicherungslösungen buchbar:
Fahrradversicherungen teilweise bereits in Leasingrate enthalten bzw. werden für Verschleißschäden und Inspektionen Zusatz-Pakete angeboten.
Servicevertrag buchbar (allgemeine Überprüfung, z.B. Schaltung, Kette, Bremse, Federung, Akku, Motor, …)
- Flexibilität: bei Kündigung, Krankheit oder Elternzeit greift die Arbeitgeber-Ausfallver-versicherung.
- für Arbeitnehmer ist es deutlich günstiger, ein Dienstrad zu nutzen und im Anschluss zu übernehmen, als sich ein Fahrrad oder E-Bike direkt zu kaufen.
- da die Leasingraten per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bedient werden, verringern sich Steuerlast und Sozialabgaben, so dass die Nettobelastung beim Dienstrad-Leasing deutlich geringer ist als die Leasingrate. Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Dienstrad gilt die günstige 0,25 %-Regel. Dadurch sparen Arbeitnehmer bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf.
- Die private Nutzung eines Dienstwagens muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Aufgrund der Dienstwagenregelung (auch Dienstwagenprivileg) wird dieser geldwerte Vorteil pauschal als 1 % des Brutto-Kaufpreises angesetzt. Diese Regelung gilt auch für Diensträder. Seit 2020 beträgt die Pauschale für diese aber nur noch 0,25 % des Brutto-Listenpreises, so dass Dienstrad-Nutzer noch günstiger fahren.
Steuerfreiheit: komplett steuerfrei ist ein Dienstrad nur, wenn es nicht per Gehalts-umwandlung finanziert wird, sondern der Arbeitgeber alle Kosten des Leasings übernimmt und dem Arbeitnehmer das Fahrrad oder E-Bike kostenfrei als Gehaltsextra überlässt.
- Weitere Vorteile sind gesunde Bewegung, Nachhaltigkeit und das Einsparen von Spritkosten.
Zur Auswahl des Anbieters stehen „Bikeleasing“ und „Deutsche Dienstrad“.