Aufhebung der Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Sontheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 3

Sachverhalt

Durch die Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wurde nunmehr gesetzlich geregelt, dass in Gemeinden mit mehr als 2.500 und höchstens 5.000 Einwohnern die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister grundsätzlich berufsmäßig tätig sind, wenn nicht der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor der Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt, dass sie ehrenamtlich tätig sein sollen (Ar.t 34 Abs. 2 Satz 2 GO). Durch diese gesetzliche Regelung ist die im Jahr 2013 vom Gemeinderat erlassene Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Sontheim obsolet geworden und kann aufgehoben werden. Dies dient auch der Bereinigung von Rechtsvorschriften. Über vorliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Sontheim ist daher abzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Sontheim vom 19.02.2024 und beauftragt den 1. Bürgermeister mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2024 09:30 Uhr