Bauvoranfrage Attenhausen, Schulweg 5: Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 11.03.2024 ö 3

Sachverhalt

Mit formloser Bauvoranfrage bittet der Bauherr um Prüfung, ob auf dem Grundstück Schulweg 5, Attenhausen an das bestehende Gebäude ein 3-geschossiger Anbau (Keller, EG und Dachgeschoss) in den Ausmaßen 7,5 m x 5,5 m angebaut werden darf. Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Innenbereich. Der Anbau fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Flurstück im südlichen Bereich ein gemeindlicher Schmutzwasserkanal sowie ein Regenwasserkanal verläuft. Hierfür sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Das Bauvorhaben muss mindestens 3 Meter Abstand zur Außenkante des Kanals halten. Dies kann aufgrund der vorgelegten Pläne nicht beurteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines 7,5 m x 5,5 m großen Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Schulweg 5, Attenhausen das gemeindliche Einvernehmen. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis auf den bestehenden gemeindlichen Schmutz- und Regenwasserkanal. Das Bauvorhaben muss hiervon mindestens 3 Meter Abstand einhalten. Die Kanaltrasse darf nicht überbaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauvoranfrage dem Landratsamt Unterallgäu zur weiteren Bearbeitung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 08:22 Uhr